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   FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09   

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https://dejure.org/2011,26951
FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09 (https://dejure.org/2011,26951)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 2 K 4399/09 (https://dejure.org/2011,26951)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 2 K 4399/09 (https://dejure.org/2011,26951)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung von Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2006 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5
    Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine doppelte Haushaltsführung bei Eingliederung in den elterlichen Haushalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung im elterlichen Haus

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Doppelte Haushaltsführung
    Begründung einer doppelten Haushaltsführung
    Eigener Hausstand
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    Denn bei einem nicht verheirateten Arbeitnehmer spricht, je länger die Auswärtstätigkeit dauert, immer mehr dafür, dass die eigentliche Haushaltsführung und auch der Mittelpunkt der Lebensinteressen an den Beschäftigungsort verlegt wird und der Wohnraum bei den Eltern nur noch für Besuchszwecke bereitgehalten wird (vgl. BFH-Urteil vom 9. August 2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820).
  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    Denn ein eigener Hausstand kann bei Kostentragung im Übrigen auch in einer unentgeltlich überlassenen Wohnung geführt werden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 14. Juni 2007 VI R 60/05, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2007, 890).
  • BFH, 14.10.2004 - VI R 82/02

    Eigener Hausstand eines Alleinstehenden nicht nach bewertungsrechtlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    So hat es der Bundesfinanzhof für unerheblich angesehen, dass sich ein Steuerpflichtiger in der ihm von seinen Eltern überlassenen Wohnung die Sanitäreinrichtungen mit seiner Schwester teilen musste, weil ihm die übrigen Räumlichkeiten eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 27/05, BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561, m.w.N.).
  • BFH, 28.10.2009 - VIII R 13/09

    Ein eigener Hausstand im Rahmen doppelter Haushaltsführung setzt nicht zwingend

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    Auch ist ein eigener Hausstand nicht bereits deshalb zwingend ausgeschlossen, weil die am Lebensmittelpunkt genutzten Räume nicht über eine eigene Küche verfügen (BFH Urteil vom 28. Oktober 2009 VIII R 13/09, BFH/NV 2010, 411).
  • BFH, 15.12.2005 - III R 27/05

    Entgeltliche Überlassung zu Wohnzwecken i.S. des § 3 Abs. 1 InvZulG 1999 bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    So hat es der Bundesfinanzhof für unerheblich angesehen, dass sich ein Steuerpflichtiger in der ihm von seinen Eltern überlassenen Wohnung die Sanitäreinrichtungen mit seiner Schwester teilen musste, weil ihm die übrigen Räumlichkeiten eine eigenständige Haushaltsführung ermöglichten (BFH-Urteil vom 14. Oktober 2004 VI R 82/02, BFHE 207, 292, BStBl II 2005, 98; vgl. auch BFH-Urteil vom 15. Dezember 2005 III R 27/05, BFHE 212, 376, BStBl II 2006, 561, m.w.N.).
  • BFH, 02.02.2010 - VI B 117/09

    Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen - Wechselwirkung zwischen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    Ebenfalls wird ein eigener Hausstand nicht unterhalten, wenn der Arbeitnehmer die Haushaltsführung nicht zumindest mitbestimmt, sondern in einen fremden Haushalt (z.B. in den der Eltern oder als Gast) eingegliedert ist, so dass von einer eigenen Haushaltsführung nicht gesprochen werden kann (BFH-Beschluss vom 2. Februar 2010, VI B 117/09, BFH/NV 2010, 879).
  • BFH, 06.06.2007 - VI B 153/06

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    Unter Berücksichtigung der Aussage des Vaters und der Schwester, dass die Klägerin an Sonntagen regelmäßig mit den Eltern gegessen und ihre Wäsche in deren Haushalt gewaschen hat, ist jedoch davon auszugehen ist, dass die Klägerin den elterlichen Haushalt mitbenutzt und keinen eigenen Hausstand unterhalten hat (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Juni 2007, VI B 153/06, BFH/NV 2007, 1868).
  • FG München, 22.10.2008 - 1 K 77/07

    Nachweis der Vermietungsabsicht bei seit Jahren leer stehender Wohnung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 09.06.2011 - 2 K 4399/09
    Die Feststellungslast umfasst auch eine entsprechende Beweisvorsorgepflicht (vgl. Urteil des Finanzgerichts - FG - München vom 22. Oktober 20081 K 77/07, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2009, 250 ff.).
  • LG Duisburg, 19.10.2011 - 59 Ns 4/11

    Steuerhinterziehung durch unzutreffende Angaben der Mehraufwendungen für eine

    - Ein eigenständiger Haushalt besteht nicht, solange die Haushaltsführung des Arbeitnehmers in die elterliche Wohnung eingegliedert ist (BFH Beschluss vom 02.02.2010 - VI B 117/09, FG E. Beschluss vom 10.06.2010 - 3 V 56/10 A (E); FG C. Urteil vom 09.06.2011 - 2 K 4399/09).

    Hausstand im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG ist der Haushalt, den der Arbeitnehmer am Lebensmittelpunkt führt, also sein Erst- und Haupthaushalt (FG C. Urteil vom 09.06.2011 - 2 K 4399/09).

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